Allgemeines
1.1 Geltung der Geschäftsbedingungen
Die Leistungen der Energieautonom GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt.
1.2 Schriftform von Vereinbarungen
Jegliche vertragliche Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftlichkeit und der Unterfertigung von beiden Vertragsparteien.
1.3 Geltung der AGB
Die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Form für jeden Vertragstyp gemäß Ziffer 1.2 und für das vorvertragliche Schuldverhältnis zwischen der Energieautonom GmbH oder verbundenen Unternehmen und ihren Kunden.
1.4 Abweichende AGB des Kunden
Etwaige AGB des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, wenn die Energieautonom GmbH nicht schriftlich zustimmt. Die vorbehaltlose Durchführung des Vertrages gilt nicht als Zustimmung zur Einbeziehung der AGB des Kunden. Änderungen dieser AGB werden schriftlich bekannt gegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen schriftlich widerspricht.
Angebote
2.1 Freibleibende Angebote
Die Angebote der Energieautonom GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. Technische Änderungen der Komponenten oder die Verwendung gleichwertiger oder höher entwickelter Komponenten sind vorbehalten.
2.2 Mündliche Zusicherungen
Unsere Mitarbeiter und Vertreter sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.3 Gültigkeitsdauer der Angebote
Angebote haben eine limitierte Gültigkeitsdauer, die auf jedem Angebot ersichtlich ist. Fehlt eine Angabe, gilt eine Gültigkeitsdauer von 20 Tagen.
Umfang der Leistungen
3.1 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot der Energieautonom GmbH.
3.2 Beauftragung Dritter
Die Energieautonom GmbH ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
3.3 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot berücksichtigt wurden und erst bei der Montage der Photovoltaikanlage erforderlich werden, werden nach Rücksprache mit dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
3.4 Einschränkungen des Service
Alle Produkte sind nicht für den Einsatz in kritischer Infrastruktur geeignet. Serviceeinsätze erfolgen ausschließlich werktags zu geschäftsüblichen Zeiten.
Zahlungsbedingungen
4.1 Mehrwertsteuer
Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Anzahlung
Spätestens vier Wochen vor Baubeginn ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50% der vereinbarten Auftragsgesamtsumme zu leisten.
4.3 Mahnwesen
Rechnungen sind zu den vereinbarten Zahlungskonditionen fristgerecht zu zahlen. Bei ausbleibenden oder unzureichenden Zahlungen wird wie folgt gemahnt:
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Zahlungserinnerung: 0-5 Tage nach Verstreichen der Zahlungsfrist, keine Mahnspesen
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Mahnung: 6-15 Tage nach Verstreichen der Zahlungsfrist, 12€ Mahnspesen
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Letzte Mahnung: 16-25 Tage nach Verstreichen der Zahlungsfrist, 28€ Mahnspesen
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Inkassobüro: Ab dem 26. Tag nach Verstreichen der Zahlungsfrist, 48€ Mahnspesen
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen von derzeit 8% über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank berechnet.
4.4 Zahlungskonditionen
Die Zahlung mit Wechsel ist unzulässig. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
4.5 Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
4.6 Vorauszahlung bei Kreditrisiken
Bei Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden kann die Energieautonom GmbH Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig machen. Im Falle einer Insolvenz kann die Energieautonom GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatzansprüche geltend machen.
4.7 Kontoverbindung
Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf folgendes Konto zu überweisen:
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Bank: Raiffeisenbank Taxenbach
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IBAN: AT12 3506 4000 0020 9296
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BIC: RVSAAT2S064
4.8 Eigentumsvorbehalt
Die erbrachte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum der Energieautonom GmbH.
Voraussetzungen für Montage- und Lieferleistungen – Mitwirkungspflicht des Kunden
5.1 Kosten für Montagebedingungen
Der Kunde hat auf seine Kosten sicherzustellen, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß beginnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
5.2 Bauliche Voraussetzungen
Der Kunde ist verantwortlich für die Prüfung der baulichen Voraussetzungen, insbesondere der statischen Eignung der Dachkonstruktion.
5.3 Zugang zum Montageort
Der Kunde gestattet der Energieautonom GmbH und beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Montageort.
5.4 Annahmeverzug und Schäden
Im Falle des Annahmeverzugs oder der Verletzung von Mitwirkungspflichten kann die Energieautonom GmbH Schadensersatz verlangen.
5.5 Arbeitssicherheit
Der Bauherr muss alle erforderlichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit treffen, insbesondere für Arbeiten in der Höhe.
5.6 Bauseitige Leistungen
Sofern nicht anders angegeben, sind folgende bauseitige Leistungen erforderlich:
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Blitzschutz, Potentialausgleich, Erdungsanlage
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Stemm-, Maler-, Abdichtungsarbeiten
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Absturzsicherungen
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Schneesicherung
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Prüfung auf Blendung
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Leerverrohrung
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Bauanzeigen und Genehmigungen
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Kosten für Vermesser, Architekten, Techniker etc.
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AC-Anschluss und Netzbetreiberverträge
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Zusatzkosten für Prüfungen
Lieferfristen, Lieferverzug, Gefahrenübergang bei Materiallieferungen
6.1 Bindung von Fristen
Termine oder Fristen sind nur bindend, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
6.2 Terminabweichungen
Terminabweichungen aufgrund von Witterungsverhältnissen oder Verzögerungen durch höhere Gewalt sind möglich und nicht von der Energieautonom GmbH zu vertreten.
6.3 Haftung bei Verzögerungen
Die Energieautonom GmbH haftet nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Verzögerungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
6.4 Gefahrenübergang bei Materiallieferung
Der Gefahrenübergang erfolgt ab den Lagern der Energieautonom GmbH oder deren Lieferanten. Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Kunden.
Eigentumsvorbehalt
7.1 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an allen Komponenten geht erst mit der vollständigen Zahlung des Entgelts auf den Kunden über. Die Energieautonom GmbH kann die Anlage bei ausbleibender Zahlung deaktivieren.
7.2 Rücktritt und Rückforderung
Bei Pflichtverletzungen des Kunden ist die Energieautonom GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Komponenten zurückzuverlangen.
7.3 Behandlung und Versicherung
Bis zum Eigentumsübergang muss der Kunde die Komponenten pfleglich behandeln und versichern.
7.4 Verarbeitung und Verbindung
Wird die Vorbehaltsware mit fremder Ware verarbeitet oder verbunden, erhält die Energieautonom GmbH Miteigentum an der neuen Sache.
7.5 Verpfändung und Sicherungsübereignung
Während des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Forderungen aus dem Weiterverkauf sind an die Energieautonom GmbH abgetreten.
7.6 Pfändungen und Verfügungen Dritter
Der Kunde muss die Energieautonom GmbH bei Pfändungen oder Beschlagnahmen unverzüglich benachrichtigen und für Kosten aufkommen.
Abnahme
8.1 Abnahme durch den Kunden
Die Abnahme erfolgt nach Inbetriebnahme des Systems. Wird die Anlage nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgenommen, gilt dies als Abnahme.
8.2 Abnahmeprotokoll
Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
Gewährleistung
9.1 Gewährleistungsfristen
Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfristen (in der Regel zwei bis drei Jahre).
9.2 Herstellergarantien
Längere Herstellergarantien werden ohne Abschläge weitergegeben. Kosten nach Ablauf der Gewährleistung sind vom Kunden zu tragen.
9.3 Schäden an Dacheindeckungen
Die Energieautonom GmbH haftet nicht für Schäden an bestehenden Dacheindeckungen. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
9.4 Gewährleistungsansprüche
Gewährleistungsansprüche müssen schriftlich geltend gemacht werden. Die Energieautonom GmbH ist zur Nachbesserung verpflichtet.
9.5 Keine Haftung für Mängel durch Fremdverschulden
Die Gewährleistung entfällt bei Mängeln, die durch Fremdverschulden entstehen.
Haftung und Schadensersatz
10.1 Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Energieautonom GmbH für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
10.2 Haftung für Dritte
Die Energieautonom GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden.
10.3 Haftung für Mängel
Für Schäden an gelieferten oder montierten Anlagen haftet die Energieautonom GmbH nur bei nachgewiesener vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
10.4 Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Jahr, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Vertragsbeendigung
11.1 Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag ist bei wesentlichen Vertragsverletzungen möglich. Bei Rücktritt ist eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen.
11.2 Kündigungsfrist
Verträge können nur mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden, es sei denn, im Vertrag sind andere Fristen vereinbart.
11.3 Rückabwicklung
Bei Beendigung des Vertrages sind die gelieferten Komponenten zurückzugeben.
11.4 Schadenersatzansprüche
Bei Vertragsbeendigung kann die Energieautonom GmbH Schadenersatzansprüche geltend machen.
Datenschutz
12.1 Datenschutzbestimmungen
Die Energieautonom GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Vertragserfüllung verwendet.
12.2 Rechte des Kunden
Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten.
Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Republik Österreich.
13.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Energieautonom GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
13.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gesetzlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.4 Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Energieautonom GmbH übertragen werden.
#STANDORT TIROL
Energieautonom GmbH
Sonnenstraße 32e
6020 Innsbruck, AUSTRIA
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#ZENTRALE
Energieautonom GmbH
Gewerbestraße 3-4
5660 Taxenbach, AUSTRIA
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MAIL technik@e-autonom.at
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